Aufenthaltserlaubnis für ein neugeborenes Ausländerkind in der Türkei / Geburtsurkunde und Nufus-Registrierung

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Aufenthaltserlaubnis für ein neugeborenes Ausländerkind in der Türkei / Geburtsurkunde und Nufus-Registrierung

Aufenthaltserlaubnis für ein neugeborenes Ausländerkind in der Türkei

Die Registrierung eines neugeborenen Ausländerbabys in der Türkei umfasst einige Schritte, einschließlich der Erlangung einer Geburtsurkunde und eines Reisepasses für das Baby sowie des Ausfüllens der erforderlichen Unterlagen bei den türkischen Behörden.

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung eines neugeborenen Ausländerbabys in der Türkei:
1. Geburt in einem türkischen Krankenhaus: Ausländer, die in der Türkei leben, können in türkischen Krankenhäusern gebären, und das Krankenhaus hilft bei der Registrierung der Geburt des Babys bei den örtlichen Behörden. Bringen Sie unbedingt Ihren Reisepass und Ihre Aufenthaltserlaubnis mit ins Krankenhaus.

2. Besorgen Sie sich eine Geburtsurkunde vom Krankenhaus: Nach der Geburt des Babys stellt Ihnen das Krankenhaus eine Geburtsurkunde für das Baby zur Verfügung, ein Dokument, das den Namen, das Geburtsdatum und andere persönliche Informationen des Babys bestätigt. Das Krankenhaus wird die Geburt auch bei den örtlichen Behörden registrieren.

3. Registrieren Sie die Geburt bei den örtlichen Behörden: Sie müssen die Geburtsurkunde zur nächstgelegenen Bevölkerungs- und Nationalitätendirektion (Nüfus ve Vatandaşlık Işleri Müdürlüğü) bringen, um die Geburt des Babys bei den türkischen Behörden zu registrieren. Sie müssen Ihren Reisepass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und die Geburtsurkunde des Babys mitbringen.

4. Besorgen Sie sich einen Reisepass für das Baby: Sobald die Geburt des Babys bei den örtlichen Behörden registriert ist, müssen Sie beim Konsulat Ihres Heimatlandes einen Reisepass für das Baby beantragen. Das Konsulat stellt Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung, das Sie ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Dokumenten wie Geburtsurkunde, Reisepass und einem Foto des Babys einreichen müssen.

5. Besorgen Sie sich eine Aufenthaltserlaubnis für das Baby: Nachdem Sie den Reisepass für das Baby erhalten haben, müssen Sie bei der Generaldirektion Migrationsmanagement auch eine Aufenthaltserlaubnis für das Baby beantragen. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören in der Regel die Geburtsurkunde des Babys, der Reisepass, der Reisepass der Eltern und ihre Aufenthaltserlaubnis.

Website für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis: https://e-ikamet.goc.gov.tr

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Vorschriften und Anforderungen für die Registrierung eines neugeborenen Ausländerbabys in der Türkei im Laufe der Zeit ändern können. Daher ist es am besten, die aktuellsten Informationen mit Ihrem Einwanderungsberater in der Türkei und dem Konsulat Ihres Heimatlandes zu überprüfen.

Es ist auch ratsam, dass Sie einen Anwalt konsultieren oder Hilfe von einem Übersetzer in Anspruch nehmen, wenn Sie sich mit rechtlichen Verfahren in der Türkei befassen. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie Kopien aller Dokumente und übersetzten Versionen der Dokumente aufbewahren, falls sie in Zukunft benötigt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Registrierung eines neugeborenen Ausländerbabys in der Türkei die Erlangung einer Geburtsurkunde und eines Reisepasses für das Baby sowie das Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen bei den türkischen Behörden umfasst. Es ist wichtig, die gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften zu kennen und die aktuellsten Informationen bei den örtlichen Behörden und dem Konsulat Ihres Heimatlandes zu überprüfen. Und stellen Sie sicher, dass Sie alle wichtigen Dokumente für das Baby und sich selbst aufbewahren.