Apostille-Zertifizierung und Dokumentennutzung in der Türkei

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Apostille-Zertifizierung und Dokumentennutzung in der Türkei

Eine Apostille ist eine Beglaubigung, die einem Dokument hinzugefügt wird, um dessen Echtheit zu überprüfen und es in anderen Ländern rechtlich anerkannt zu machen. Apostille-Dokumente werden häufig verwendet, wenn eine Person in der Türkei ein ausländisches Dokument wie eine Geburtsurkunde oder eine Heiratsurkunde verwenden muss.

Um ein apostilliertes Dokument ausländischer Behörden in der Türkei verwenden zu können, muss das Dokument zunächst ins Türkische übersetzt werden. Offizielle Übersetzungen von Dokumenten in der Türkei können über professionelle Übersetzungsdienste oder staatlich anerkannte Übersetzungsdienste erhalten werden. Diese Dienste sind in Großstädten im ganzen Land verfügbar und viele bieten auch Online-Übersetzungsdienste an.

Sobald das Dokument ins Türkische übersetzt wurde, muss es notariell beglaubigt werden. Bei der Beglaubigung wird die Echtheit eines Dokuments durch den Stempel und die Unterschrift eines Notars überprüft. Notare in der Türkei sind zugelassene Fachleute, die für die Beglaubigung und Verifizierung juristischer Dokumente verantwortlich sind. Notare gibt es in den meisten Städten des Landes und sie sind in der Regel in Anwalts- oder Finanzdienstleistungsbüros angesiedelt.

Nachdem das Dokument übersetzt und notariell beglaubigt wurde, kann es in der Türkei verwendet werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Verwendung des Dokuments auf bestimmte Zwecke oder Transaktionen beschränkt sein kann. Beispielsweise kann eine ausländische Geburtsurkunde in der Türkei als Identitätsnachweis akzeptiert werden, jedoch möglicherweise nicht als Rechtsdokument für die Zwecke der Eheschließung oder Scheidung.

Wenn ein ausländisches Dokument keine Apostille hat, kann es in der Türkei trotzdem verwendet werden, allerdings ist der Prozess etwas komplizierter. Zunächst muss das Dokument vom türkischen Konsulat in dem Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde, mit einem konsularischen Stempel versehen werden. Dieser Vorgang wird als konsularische Legalisierung bezeichnet. Oder es kann von der Botschaft des fremden Landes in der Türkei abgestempelt werden.

Sobald das Dokument konsularisch beglaubigt wurde, muss es wie oben beschrieben ins Türkische übersetzt und notariell beglaubigt werden. Nachdem diese Schritte abgeschlossen sind, muss das Dokument auch vom Distrikt-Governor-Büro (Kaymakamlık) in der Türkei genehmigt werden. Dieser Vorgang wird als „Kaymakamlık-Genehmigung“ bezeichnet.

Insgesamt können apostillierte Dokumente ausländischer Behörden nach Übersetzung und notarieller Beglaubigung in der Türkei verwendet werden. Auch ausländische Dokumente ohne Apostille können in der Türkei verwendet werden, der Prozess ist jedoch komplizierter und erfordert zusätzliche Schritte, einschließlich konsularischer Legalisierung, Übersetzung, notarielle Beglaubigung und kaymakamlık-Genehmigung. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwendung ausländischer Dokumente in der Türkei auf bestimmte Zwecke oder Transaktionen beschränkt sein kann.